Fullrun Youtube-Kanal

Holger Kuscher und sein ersten Zander auf Wobbler

Aus Mangel an Zeit hatte ich es schon länger nicht mehr abends an´s Wasser geschafft. Da die letzten Tage bei mir etwas turbulent waren und ich heute bis in den Abend arbeiten musste, nutzte ich die Möglichkeit noch für zweieinhalb Stunden an den Rhein zu gehen. Da ich meine Gedanken sortieren wollte und auch keine Lust hatte Strecke zu machen, fuhr ich zu einem Altrheineinlauf und fische fast zwei Stunden die Strömungskante mit einem 5" Gummifisch ab. Und wie sollte es anders sein: Mitten in meinen Gedanken kam das so sehr erhoffte "Tock", welches ich nach bester Manier verpennte.

Nachdem keine weiteren Bisse kamen beschloss ich die letzten 20 Minuten, die bis eine Stunde nach Sonnenuntergang verblieben, mein Glück mit Wobbler zu versuchen. So machte ich mich mit einem flach laufenden Wobbler auf den Rückweg zum Auto. Lust hatte ich eigentlich nicht mehr wirklich, aber am Wasser entlang zu gehen und nicht noch wenigsten ein paar Würfe zu machen, konnte ich auch nicht und so warf ich doch recht unmotiviert meinen Wobbler in den Vollstrom. Keine sichtbaren Strukturen, keine Buhnen, keine Treppe, keine Rampe- Einfach nichts was mir als Anhaltspunkt dienen könnte. Sollte das klappen?

Und ob, bereits beim zweiten Wurf spürte ich einen kurzen Ruck in meiner Rute und da hing er, mein erster Zander auf Wobbler. Er machte es mir auch nicht sonderlich schwer und ließ sich ohne größere Gegenwehr gleich über den Kescher navigieren.

Im Vergleich zu "meinen" Rapfen, die mit brutaler Aggression auf die Köder knallen und einen spritzigen Drill liefern, war der Biss und der Drill meines ersten Zettis auf Hartbait schon fast etwas enttäuschend. Und trotzdem war ich voller Adrenalin und überglücklich.

Vielleicht ist jetzt der Knoten geplatzt und ich werde in Zukunft noch das Glück haben weitere Stachelritter auf Wobbler zu fangen.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen Tight Lines.

Euer Holger

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedinungen | Haftungsausschluss